Anfragen
18. Oktober 2024

Geschwindigkeitsüberschreitung durch Einsatzfahrzeuge II

Nach fünf Monaten hat des Kreisverwaltungsreferat meine Anfrage beantwortet. Allerdings ergeben sich weitere Fragen:

  1. Kann die Zahl von 50 Fällen im Monat stimmen? Mir wurde von einem Mitarbeiter eines eher kleinen Rettungsdienstes gesagt, schon bei ihm seien es mindestens 30 Fälle im Monat.
  2. In der Antwort auf Frage 3 schreibt das Kreisverwaltungsreferat sinngemäß, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgt werden muss. Wo steht das? Ist Geschwindigkeitsüberschreitung ein Amtsdelikt?
  3. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand auf Seiten der Stadt, wie viel Geld nimmt die Stadt ein?
  4. Wäre es im Sinne von Bürokratieabbau und Reduzierung von Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten nicht sinnvoller, auf die Verfolgung dieser Verstöße zu verzichten? Insbesondere, da 95% der Arbeit im Papierkorb landet?

 

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