Geplante Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – der OB bringt sich ein
Die künftige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in Aussicht gestellt. Dort heißt es: „Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden Bund und Länder die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und einen Modernisierungspakt starten. Die Regionalisierungsmittel sollen vorrangig als Bestellmittel für den Schienenpersonennahverkehr genutzt werden. Wir werden den Status quo sichern, steigende Kosten auffangen und Spielräume für neue Verkehre schaffen. Die Dynamisierung werden wir anpassen. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze (zum Beispiel Magnetschwebebahn) geöffnet und der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen erleichtert. Die GVFG-Mittel werden wir schrittweise deutlich aufstocken und den Fördersatz erhöhen.“
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich möglichst frühzeitig dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt München für dringend benötigte Projekte wie die Verlängerung der U5 nach Freiham, die U9 sowie den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entsprechende Fördergelder beantragen kann. Dem Stadtrat soll hierzu berichtet werden. Nötigenfalls ist hierfür auch das Verfahren zur standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr zu reformieren.
Begründung
Der dringend notwendige Erhalt und Ausbau des ÖPNV-Struktur in München ist ohne Bundes- und Landesmittel für die Stadt nicht zu finanzieren. Umso wichtiger ist es, dass die größte Kommune der Bundesrepublik sich frühzeitig und engagiert bei den geplanten Novellen der wesentlichen Bundesgesetze einbringt.