Anfragen
16. Juli 2024

Abrechnungsbetrug bei Münchenstift GmbH?

Der Oberbürgermeister sowie die Aufsichtsratsvorsitzende der Münchenstift GmbH werden aufgefordert, dem Münchner Stadtrat als Kontrollorgan, über die Vorkommnisse in der Münchenstift GmbH im Zeitraum von 2020 bis 2024 zu berichten bezüglich der Abrechnung von Rufbereitschaft und der vom Unternehmen veranlassten rechtlichen Schritte wie Kündigungen und Regressansprüchen gegenüber den verantwortlichen früheren Geschäftsführern und Mitarbeitern, soweit möglich in öffentlicher Sitzung, wenn nicht dann in nichtöffentlicher Sitzung. Dabei ist insbesondere auf folgenden und spezifizierten Fragen im Detail einzugehen.

Pressemeldungen zufolge wurden 195 Einsätze in Rufbereitschaft fingiert.

  • Wie konnte es dazu kommen, dass die betreffenden Mitarbeiter ihre Einsatzzeiten erfinden konnten?
  • Rufbereitschaft ist Vertrauensarbeitszeit, die einer besonderen Kontrolle bedarf. Wie sieht das Kontrollsystem aus? Warum blieben die fingierten Zeiten so lange unentdeckt?
  • Wie wurde dieser „Abrechnungsbetrug“ aufgedeckt?
  • Pressemeldungen zufolge hörte erst der Betriebsrat von diesen Vorwürfen und informierte dann die frühere Geschäftsführerin. Wieso hat die Geschäftsführung nicht als erstes von den Vorwürfen erfahren, durch eigene Kontrollmaßnahmen?

Wie hoch ist der finanzielle Schaden für die Münchenstift GmbH in diesen 195 Fällen?

  • Da Zahlungen ohne sozial- und steuerrechtlichen Rechtsgrund erfolgt sind, fällt nun auf die zu Unrecht ausbezahlten Beträge für Münchenstift GmbH eine Nachversteuerung und Nachversicherung an?
  • Wurden diese 195 Pflegeleistungen bei den Krankenkassen zur Vergütung angemeldet und abgerechnet? Wie hoch ist hier ein möglicher Erstattungsbetrag?

Wie viele Mitarbeiter haben diese 195 Pflegeleistungen fingiert? Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere fristlose Kündigungen, wurden bereits ausgesprochen?

Wurde aufgrund dieser fingierten Abrechnung nun auch alle Zeiten der Rufbereitschaft kontrolliert, ob diese auch tatsächlich durchgeführt wurden?

Gab es Zeiten der fingierten Rufbereitschaft, in der ein echter Pflegefall deshalb nicht betreut werden konnte?

Werden die früheren Geschäftsführe, Siegfried Benker und Renate Binder, für diese fehlende, aber von ihnen zu verantwortende Kontrolle finanziell zur Rechenschaft gezogen? Wie intensiv werden frühere Zeiten aufgearbeitet? Wie hoch ist der Schaden in der Dauer der jeweiligen Tätigkeit dieser Geschäftsführer?

Ist auszuschließen, dass solche Abrechnungsmißbräuche sich wiederholen können? Welches Kontrollsystem wurde eingeführt?

Wie wird künftig bei der Besetzung des Amtes eines Geschäftsführers dessen Professionalität – anstelle Parteibuchs – gewährleistet?

 

Begründung

Presseberichten zufolge geht das Revisionsamt der Stadt von einem Abrechnungsbetrug bei der Münchenstift GmbH in Höhe von rund 300.000 € im Zeitraum von 2020- 2024 aus.

Mitarbeiter der städtischen Tochtergesellschaft Münchenstift sollen in 195 Fällen angeblich Einsätze von Rufbereitschaft erfunden haben. Sie sollten nachts und an Feiertagen auf Abruf für Pflegefälle bereitstehen. Diese Mitarbeiter sollen diese Einsätze (mit sozialversicherungs- und steuerfreien Zuschlägen) aufgeschrieben haben. Doch tatsächlich soll es diese Einsätze von Rufbereitschaft nie gegeben haben.

Dies stellt ein extremes Managementversagen dar und erschüttert das Vertrauen in einen geordneten Pflegebetrieb.

Sowohl der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung als auch die Aufsichtsratsvorsitzende haben gegenüber dem Stadtrat eine Auskunftspflicht über diesen Fragekomplex.

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