Pressemitteilungen
2. September 2020

Alkoholverbot mit Augenmaß

Auf Initiative der CSU hat der Münchner Stadtrat heute beschlossen, dass die Stadtverwaltung ein neues Alkoholverbot im Sinne des Münchner Modells erlässt. Dieses soll rechtssicher an vordefinierten Hotspots ab einem Covid-Koeffizienten von 35 gelten und Abgabe und Konsum umfassen.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. med. Hans Theiss: „Ich freue mich sehr, dass die große Mehrheit des Stadtrats unserer Initiative gefolgt ist. Bei allem Verständnis für die Partylust junger Menschen dürfen wir den Infektionsschutz natürlich nicht aus den Augen verlieren. Deshalb ist es wichtig, dass keine Covid-Party-Hotspots entstehen, an denen sich ja vor allem junge Menschen treffen. Infizierte Jugendliche könnten in relevantem Umfang an Schulen andere Kinder anstecken und somit den Schulbetrieb gefährden. Das muss unter allen Umständen vermieden werden.“

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