Anfragen
2. September 2025

Anfrage Nr. 20-26 / F 01240 „Tram Johanneskirchner Straße: Wollten die Stadtwerke München erneut widerrechtlich mit Baumaßnahmen beginnen?“: Nachfragen zu den Antworten des Mobilitätsreferenten

Der Mobilitätsreferent hat mit Schreiben vom 27.08.2025 die Antworten der SWM/MVG auf Anfrage Nr. 20-26 / F 01240 „Tram Johanneskirchner Straße: Wollten die Stadtwerke München erneut widerrechtlich mit Baumaßnahmen beginnen?“ mitgeteilt. Leider fallen diese äußerst kurz aus und beantworten die gestellten Fragen nicht vollständig. So geht zum Beispiel aus den Antworten nicht hervor, worin genau die „unterschiedliche Auffassung der Rechtslage“ bestand, mit der die SWM/MVG die Verschiebung der Arbeiten z. B. gegenüber dem Bezirksausschuss begründet hatten.

Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:

  1. Auf welche rechtliche Grundlage stützen die SWM/MVG die Auffassung, dass Baugrunduntersuchungen nicht genehmigungsbedürftig seien?
  2. Welche konkrete Rechtsauffassung vertritt hingegen die Regierung von Oberbayern, und wie begründen die SWM/MVG ihre abweichende Einschätzung?
  3. Warum wurde dies in den Antworten auf die ursprüngliche Anfrage nicht dargestellt, obwohl ausdrücklich gebeten wurde, die unterschiedlichen Auffassungen der Rechtslage genau darzustellen?
  4. Gab es im Vorfeld oder nun im Nachgang eine schriftliche Stellungnahme oder Korrespondenz zwischen den SWM/MVG und der Regierung von Oberbayern?
  5. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden seit 2023 eingeführt, um sicherzustellen, dass Genehmigungsverfahren rechtskonform durchgeführt werden und geplante Baumaßnahmen nicht an „unterschiedlichen Rechtsauffassungen“ mit der zuständigen Genehmigungsbehörde scheitern?
  6. Weshalb haben diese Mechanismen im aktuellen Fall offenbar erneut nicht gegriffen?
  7. Liegen den SWM/MVG Erkenntnisse dazu vor, welche inhaltlichen Gründe zur kurzfristigen Absage des Erörterungstermins führten?
  8. Welche Schritte unternehmen die SWM/MVG aktuell, um eine zeitnahe Fortführung des Verfahrens zu erreichen?
  9. Lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen, welche Auswirkungen die Verzögerungen auf Zeitplan und Kosten des Projekts haben werden?
  10. Welche konkreten Änderungen in der Nutzen-Kosten-Berechnung haben sich nach Wegfall der beiden anderen Planfeststellungsabschnitte ergeben?
  11. Welche Annahmen wurden für die neue Berechnung zugrunde gelegt (z. B. Fahrgastzahlen, Betriebskosten, Förderquoten), welche für die ursprüngliche Berechnung?
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