Anfragen
23. Februar 2023

Anfrage zu den aktuellen Presseberichterstattungen zu der GEWOFAG

Die Gewofag befindet sich mit der geplanten Fusion derzeit in einem hochsensiblen
Umstrukturierungsprozess. Ein solcher Prozess verlangt das volle Vertrauen in die
Geschäftsführung und deren Integrität, sowie Verlässlichkeit.

In jüngster Vergangenheit kam es zu mehreren medialen Berichterstattungen, in denen der
Geschäftsführer der Gewofag, Herr Dr. Dengler, mit Vorwürfen konfrontiert wurde. So
berichtete die Bild (online) am 14.01.2023, 31.01.2023, 09.02.2023 und 13.02.2023. Aufgrund
der Presseberichterstattung stellen sich folgende Fragen:

1. Ist es richtig, dass die Gewofag im Jahr 2022 für insgesamt acht ehemalige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Abfindungen in Höhe von ca. 962.000,00 Euro
zahlte?

2. Ist es richtig, dass die Gewofag für den Zeitraum von 2016 bis 2021 für ca. 120
ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abfindungsbeträge in Höhe von ca. 7,3
Millionen Euro zahlte?

3. Im Durchschnitt entspricht dies einem Abfindungsbetrag pro Mitarbeiter in Höhe
von ca. 120.000,00 € (Jahr 2022) und ca. 61.000 € (Jahre 2016 bis 2021). In
Anbetracht der am Arbeitsgericht München gelebten Praxis von 0,5 bis 1,0
Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erscheinen die Abfindungsbeträge
pro Mitarbeiter sehr hoch. Wurde vorgenannte Spanne von 0,5 bis 1,0
Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr eingehalten oder wurden im Einzelfall
Abfindungen darüber hinaus gezahlt?

4. Was war der konkrete Rechtsgrund für die jeweiligen Abfindungszahlungen (z.B.
Aufhebungsverträge, arbeitsgerichtliche Vergleiche, etc.)?

5. Ist es richtig, dass die derzeitige Ressortleiterin Kommunikation in der Zeitspanne
von 2020 bis einschließlich 2021 auf diese Position befördert wurde?
a) Falls ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Beförderung?
b) Falls ja, kam es im Zuge der Beförderung zu einer Gehaltserhöhung? Falls ja,
wie hoch fiel diese aus?
c) Wurde vor der Beförderung auf die neue Stelle ein Auswahlverfahren
durchgeführt? Falls nicht, bestand diese Position im Unternehmen bereits oder
wurde sie im Vorfeld der Beförderung neu geschaffen?
d) Bestand zum Zeitpunkt der Beförderung zwischen dem Geschäftsführer der
Gewofag und der heutigen Ressortleiterin Kommunikation eine
außerdienstliche Verbindung?
e) Falls ja, wurde die Gesellschafterin und/oder der Aufsichtsrat und/oder das
betreuende Referat über diese Verbindung vor Beförderung informiert oder
angehört?
f) Ist es richtig, dass die Aufsichtsratsvorsitzende Frau Verena Dietl über die
Verbindung und die anstehende Beförderung im Vorfeld unterrichtet war?
g) Welche Compliance-Vorschriften galten zum Zeitpunkt der Beförderung für die
Gewofag?

6. Ist es richtig, dass der Sohn des Geschäftsführers und die Tochter der Ex-Frau des
Geschäftsführers bei der Gewofag beschäftigt sind oder waren?
a) Falls ja, seit wann sind diese Personen bei der Gewofag beschäftigt?
b) Falls ja, war der Geschäftsführer zu dieser Zeit bereits Geschäftsführer der
Gewofag?
c) Falls ja, wurde im Vorfeld der Einstellung die Gesellschafterin, das betreuende
Referat und/oder der Aufsichtsrat informiert?
d) Sind weitere Mitglieder aus dem familiären Umfeld des Geschäftsführers bei der
Gewofag beschäftigt?

7. Ist es richtig, dass Parkplätze am Viktualienmarkt unterhalb des Hotels/Restaurants
Blauer Bock für Fahrzeuge der Mitglieder der Geschäftsleitung der GEWOFAG zur
Verfügung stehen?
a) Falls ja, wer gehört zum berechtigten Personenkreis?
b) Falls ja, werden diese Parkplätze ausschließlich geschäftlich oder auch privat
genutzt?
c) Sollten die Parkplätze ausschließlich geschäftlich genutzt werden, wie wird dies
kontrolliert?
d) Wird für die etwaige Nutzung ein Entgelt oder ein Mietzins gezahlt? Fall ja, wer
zahlt diesen an wen und seit wann?

8. Ist es richtig, dass vorgenannte Vorwürfe vom Revisionsamt geprüft werden? Prüft
das Revisionsamt sämtliche Vorgänge umfassend oder findet lediglich eine
stichprobenartige Prüfung statt?

Beauftragte die Gesellschafterin der Gewofag Holding GmbH, die Landeshauptstadt
München, eine Prüfung der Sachverhalte zusätzlich durch einen externen Dritten,
der bisweilen nicht mit der Gewofag geschäftlich in Verbindung stand?

Wurde beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ein entsprechender
Prüfauftrag beauftragt? Wenn nicht, warum wird davon abgesehen, die im Raum stehenden Vorwürfe
durch einen unabhängigen Dritten, wie z.B. den KPV, prüfen zu lassen?

Falls dies nicht erfolgt ist, beabsichtigt die Gesellschafterin noch eine Prüfung durch
einen externen unbeteiligten Dritten zu beauftragen?

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