Anfragen
14. August 2024

Anfrage zum Bearbeitungsstand eines Antrags aus dem Juni 2023

Am 29.06.2023 wurde von mir gemeinsam mit den Kollegen Kainz und Hammer ein Antrag mit dem Titel „Ruhender Verkehr – optimierte Nutzung des öffentlichen Raums“ an sie in Ihrer Eigenschaft als Chef der Münchner Stadtverwaltung gestellt[1].

Bis zum heutigen Tage gab es darauf weder eine Antwort der sicherlich beauftragten Stellen der Stadtverwaltung, noch eine Bitte um Verlängerung der Bearbeitungszeit, oder eine Entschuldigung für eine bislang nicht erfolgte Bearbeitung mit entsprechender Begründung.

Bei allem Verständnis für die arbeitstechnische Auslastung der Münchner Stadtverwaltung, u.a. auch wegen der fraktionsunabhängigen Bearbeitung zahlreicher Anträge und Anfragen aus den Reihen des Münchner Stadtrats erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass die verwaltungsinternen Regeln der Stadt München die Beantwortung eines Stadtratsantrags innerhalb einer Frist von 6 Monaten vorsieht, und zwar unabhängig davon, ob sie aus den Reihen

der Stadträtinnen und Stadträte der Mehrheitsfraktionen stammt oder aus den Reihen der verschiedenen „Oppositionsfraktionen“!

Das oben beschriebene Verhalten der für eine Beantwortung fachlich zuständigen Verwaltungsbereiche ist in keiner Weise dazu geeignet, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung zu fördern, welche wir für eine positive Münchner Stadtpolitik gegenüber der Bürgerschaft für außerordentlich wichtig erachten.

Wir fragen daher den Herrn Oberbürgermeister:

  1. Wurde seit Beendigung der coronabasierten und vom Stadtrat beschlossenen grundsätzlichen vorübergehenden Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Anträgen (von seinerzeit 6 auf 9 Monate) und Anfragen (von seinerzeit 3 auf 6 Monate) aus den Reihen des Stadtrats eine verwaltungsinterne Änderung der grundsätzlichen Bearbeitungszeiten beschlossen, ohne dass dies dem Stadtrat bekannt gemacht wurde?
  2. Sollten die angesprochenen Bearbeitungszeiten nach wie vor dem diese betreffenden, gültigen Stadtratsbeschluss entsprechen, wie stellen die einzelnen Referate die Einhaltung dieser Zeiten sicher respektive überwachen sie diese Fristen?
  3. Wird auch innerhalb der Stadtverwaltung die Mitarbeiterschaft regelmäßig auf die Dauer der gültigen Bearbeitungszeiten für die Beantwortung von Anfragen und Anträgen aus dem Stadtrat (und selbstverständlich auch aus den BA bzw. Bürgerschaftsversammlungen) hingewiesen.
  4. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung ein einheitliches Verfahren für alle Referate das beschreibt, in welcher Weise gegenüber den antragstellenden Stadträtinnen und Stadträten zu reagieren ist, wenn absehbar wird, dass bekannte Bearbeitungsfristen (z.B. wegen fehlender Zuarbeit von verwaltungsinternen, oder -externen Fachstellen) nicht eingehalten werden können (z.B. vor Ablauf der Bearbeitungsfrist ein begründeter Hinweis an die Antrag-/Anfragenstellenden dass die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden kann sowie die Bitte um Zustimmung zu einer Fristverlängerung)? Falls nicht, kann so ein einheitliches Verfahren, möglicherweise mittels Einsatzes von KI, durch Anweisung des Chefs der Stadtverwaltung initiiert werden?
  5. Welche Verfahren und Möglichkeiten gibt es für die jeweiligen federführenden antrags-/anfragebearbeitenden Stellen die erforderliche Zuarbeit stadtverwaltungsinterner Stellen anderer Referate oder externer Stellen (von 100% Stadttöchtern wie z.B. SWM, oder auch Auftragsnehmern wie z.B. die Münchner S-Bahn) in einem verhältnismäßigen Zeitrahmen sicherzustellen und können diese Verfahren und Möglichkeiten ggf. optimiert und geschärft werden?
  6. Wie kann zukünftig der Umgang aller Bereiche der Stadtverwaltung mit den Bearbeitungsfristen von Anfragen und Anträgen aus dem Stadtrat durch ein einheitliches Verfahren so standardisiert werden, dass die unabdingbar notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Stadtrat und der Stadtverwaltung gefördert und zudem transparenter wird?

Einer Bearbeitung dieser Anfrage innerhalb der bekannten Frist von 3 Monaten wird erwartungsfroh entgegengesehen.

[1] Antrag Nr. 20-26 / A 03951 von Herrn StR Hans-Peter Mehling, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Hans Hammer vom 29.06.2023

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