Anträge
8. September 2025

Arzt- und Kinderarztweiterbildung: Kann die LHM profitieren?

Im aktuellen Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“[1] schreiben die Koalitionäre im Kapitel „Gesundheit und Pflege“: „Wir ermöglichen, dass mehr Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in einer Arztpraxis absolvieren können (zwei pro Weiterbilder) und bauen die Kapazitäten der Weiterbildungsstellen für Kinderärztinnen und Kinderärzte aus.“

Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, hier selbst auszuwerten und zusätzlich auch schon frühzeitig auf die München Klinik gGmbH (MüK) zuzugehen und auszuwerten, ob diese Neuerungen irgendwie auf das GSR und die MüK übertragen werden können, um zusätzliche Ärzte und Kinderärzte ausbilden zu können.

Begründung

Auch wenn die KVB immer wieder betont, dass die LHM bezüglich Haus- und Kinderärzten überversorgt ist, hat das Stadtratshearing zum Thema, das erst kürzlich stattgefunden hat, gezeigt, dass es bestimmte Teile im Stadtgebiet gibt, die unterversorgt sind. Hier gilt es, alle möglichen Potentiale zu nutzen, um Nachwuchskräfte nach München zu bringen und entsprechend auszubilden.

Es wäre schön, wenn der oben im Koalitionsvertrag genannte Passus dazu führen würde, der Unterversorgung in manchen Stadtteilen entgegenzuwirken. Dafür müssen die daraus entstehenden Möglichkeiten aber frühzeitig geprüft werden.

[1] https://www.csu.de/common/csu/Koalitionsvertrag_2025_Verantwortung_fuer_Deutschland.pdf

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