Pressemitteilungen
13. Oktober 2020

Auf welcher Grundlage wurde das Alkoholverbot ab 22 Uhr entschieden?

Noch in dieser Woche soll das neue Alkohol-Ausschankverbot für die Gastronomie in Kraft treten. Wie bereits mitgeteilt hält die CSU-Stadtratsfraktion ein Verbot des Alkoholausschanks ab 22 Uhr für das falsche Signal. Es bestraft die Wirte und Gäste, die sich an die Regeln halten und verdrängt den Alkoholkonsum weiter ins Private, wo es keine professionellen Hygiene-Konzepte gibt.  Unabhängig von der persönlichen Meinung sollten derartige Verbote transparent begründet werden. Wir fordern deshalb von OB und Stadtverwaltung eine aktuelle Einschätzung zum Infektionsgeschehen in der Gastronomie.

Alexander Reissl, Stadtrat: Corona-Beschränkungen treffen immer wieder die Gastronomie, obwohl es bislang in München keinerlei Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen in Wirtshäusern, Restaurants oder Cafés gibt. Einschränkungen wie das neue Alkoholverbot ab 22 Uhr müssen transparent begründet und am besten anhand von Zahlen erklärbar sein. Wir fordern deshalb die Stadtverwaltung auf, die entsprechenden Erkenntnisse mit der Bevölkerung zu teilen. Die Gastronomen liefern durch die Erfassung ihrer Gäste die Voraussetzung zur Nachverfolgung von Infektionen. Welche Informationen wurden daraus bislang gewonnen?“ 

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