Aufenthalt von nicht aufenthaltsberechtigten Nichtseßhaften
Laut Zeitungsberichten[1] der letzten Wochen wurde am Amtsgericht München ein nichtseßhafter ungarischer Staatsbürger wegen Brandstiftung am Viktualienmarkt verurteilt, von der Polizei ein nichtseßhafter rumänischer Staatsbürger festgenommen wegen des Verdachtes der Brandstiftung in Kleingartenanlagen im Münchner Nordwesten.
Dazu bitte ich, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Sind den städtischen Behörden die beiden Personen bekannt, die wegen Brandstiftung verurteilt bzw. wegen Verdachts auf Brandstiftung festgenommen worden sind?
- Kann die Stadt feststellen, wie lange sich diese beiden in München bereits aufhalten?
Falls sich die betroffenen Personen länger als 6 Monate in München aufgehalten haben, welche Folgen zieht die Stadt daraus?
[1] Vgl. bspw. https://www.tz.de/muenchen/stadt/gefaengnis-brand-am-viktualienmarkt-standl-zuendler-muss-ins-93460194.html oder https://www.rosenheim24.de/bayern/standl-zuendler-muss-ins-gefaengnis-93460221.html .