Anträge
25. November 2025

Ausbau der Beratungsstelle Frauennotruf München

Die Landeshauptstadt München erhöht die Förderung der Beratungsstelle Frauennotruf München für den Ausbau des Beratungsangebotes und der Präventionsarbeit.

 

Begründung

 

In den letzten Jahren haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen, mit denen Frauen konfrontiert sind, erheblich verändert. Die Zunahme von Gewalt und Übergriffen gegen Frauen stellen nicht nur eine gravierende Bedrohung für die individuelle Sicherheit dar, sondern haben auch weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen.

Die Analyse der Kriminalitätsstatistiken zeigt einen Anstieg der Opferzahlen in Deliktsfeldern, die Frauen betreffen. Laut den aktuellen Berichten des Bundeskriminalamts (BKA) sind insbesondere Straftaten wie häusliche Gewalt, sexuelle Übergriffe und Stalking in den letzten Jahren angestiegen.

Die Beratungsstelle Frauennotruf München hat in diesem Kontext eine zentrale Rolle als Anlaufstelle für betroffene Frauen eingenommen. Das Angebot umfasst Telefon- und Online-Beratung, persönliche Krisenintervention und Traumatherapie für Mädchen und Frauen, die Gewalt erleben und erlebt haben. Weitere Angebote umfassen die Beratung für Frauen mit Behinderung, deren Angehörige und Pflegende, Prozessvorbereitung, Therapiegruppen und Kurse, teilweise auch mit Dolmetscherinnen oder Kinderbetreuung. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Erhöhung der personellen Kapazitäten unabdingbar.

Die Nachfrage nach präventiven Maßnahmen und Hilfsangeboten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Frauennotruf hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, Schulungen und Workshops in Unternehmen, Vereinen, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, etc. anzubieten, die auf die Aufklärung über sexuelle Gewalt gegen Frauen abzielen. Es ist wichtig, präventive Bildungsangebote zu schaffen, um das Bewusstsein zu schärfen und gesellschaftliche Normen zu hinterfragen. Diese Maßnahmen sind jedoch nur dann wirkungsvoll, wenn sie von ausreichend qualifiziertem Personal durchgeführt werden.

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