Auskiesung am Lochhamer Schlag abgelehnt – eine gute Entscheidung!
Die Firma Glück hatte beantragt, ein 11,4 Hektar großes Gebiet des Lochhamer Schlags für die Auskiesung zu nutzen. Etwa drei Hektar der potenziellen Kiesabbaufläche sind Ackerland. Der Rest besteht aus Wald. Zwei Argumente sind ausschlaggebend für die Ablehnung. Aus dem Antrag der Firma Glück geht nicht eindeutig hervor, dass die Auskiesung nur auf sieben Jahre begrenzt sein soll. Dies muss zugesichert werden, um die Erholung der Natur gewährleisten zu können.
Der zweite Ablehnungsgrund ist der Schutz des Grundwassers. Bei dem Projekt im Lochhamer Schlag soll nur bis 1,5 Meter über dem Grundwasserspiegel trocken ausgekiest werden. Die Wiederauffüllung mit sauberen Stoffen muss sichergestellt werden. Die Verwendung von Gleisschotter ist nur möglich, wenn eine Sorptionsschicht, die das Grundwasser schützt, eingebracht würde. Auch das muss durch die Firma Glück zugesichert werden. Der Schutz der Natur muss bei diesem Projekt im Vordergrund stehen und unbedingt Beachtung finden.