Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrer zum Befahren der Umweltzone verbilligen
Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung zum
Befahren der Umweltzone für Dieselfahrer, die vom ab dem 01.02.2023 gültigen
Dieselfahrverbot betroffen sind, im Vergleich zur derzeit gültigen und veröffentlichten
Preisgestaltung erheblich zu verbilligen und mindestens zu vierteln.
Begründung
Das beschlossene Dieselfahrverbot ist an sich schon eine sozial unausgewogene Regelung, die
viele Menschen betrifft, die in der derzeitigen Situation finanziell sowieso schon unter Druck
stehen. Dass Ausnahmegenehmigungen im Jahr 200 Euro kosten sollen, verschärft diese soziale
Ungerechtigkeit noch mehr. Das gilt insbesondere, da davon auch Gruppen betroffen sind, für
die eine Ausnahmegenehmigung besonders wichtig ist, wie zum Beispiel Schwerbehinderte mit
umgebauten Fahrzeugen, die nicht den passenden Ausweis haben, soziale und pflegerische
Hilfsdienste, Schichtdienstleistende, Lieferanten lebensnotwendiger Güter sowie Menschen, die
regelmäßig zum Arzt müssen.