Anträge
17. Januar 2025

Ausreichend Schulparkplätze bei Interimsschulen sicherstellen

Bei Interimsschulbauten werden Schulparkplätze in ausreichender Zahl gemäß der städtischen Stellplatzsatzung eingerichtet. Dies betrifft beispielsweise den Interimsbau der Erich-Kästner-Realschule im 24. Stadtbezirk, aber auch weitere Interimsschulbauten stadtweit.

 

Begründung

Derzeit haben die Lehrer oft zu wenige Parkplätze. Gerade in Stadtbezirken mit weniger dichtem ÖPNV-Netz ist das ein echter Nachteil. Beispielsweise sind die wenigen Lehrerparkplätze der Erich-Kästner-Realschule bei schlechtem Wetter kaum nutzbar, es ist eine Verbesserung des Untergrunds und eine Verfestigung erforderlich. Die städtische Stellplatzverordnung schreibt einen Lehrerparkplatz pro Klassenzimmer in den meisten Gebieten der Landeshauptstadt vor. In besonders dicht besiedelten Gebieten werden 50 % bzw. 75 % der Stellplätze gefordert.

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