Anfragen
8. Juli 2025

Ausschreibung der Hauptabteilungsleitung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (vormals Ausländerbehörde)?

Auf LinkedIn sucht das Kreisverwaltungsreferat eine Hauptabteilungsleitung für die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (w/m/d). Diese Tätigkeit wird mit der Besoldungsgruppe A 16 als Einstiegsgehalt vergütet und die ausgewählte Person ist für ca. 450 Mitarbeiter in der „größten kommunalen Ausländerbehörde Deutschlands“ zuständig.

Als Anforderungsprofil wird entweder eine erfolgreich abgelegte Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (MQ4) oder mindestens 7 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen …. UND eine mindestens 3-jährige „Führungserfahrung“ im öffentlichen Dienst oder in der Leitung großer Organisationseinheiten verlangt.

Es werden auch sehr allgemeine und vage weitere Voraussetzungen verlangt, wie Expertise in der Anwendung und Auslegung rechtlicher Vorschriften, Erfahrung in der Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen und Krisenmanagement, verantwortungsvolle Personalführung sowie Innovationsfähigkeit.

Die Bewerbungsfrist endet am 24. Juli 2025.

Da das Anforderungsprofil im Verhältnis zur Bedeutung der Tätigkeit eines Hauptabteilungsleiters auf der einen Seite nicht sonderlich hoch ist und sich somit jeder Berufsanfänger bewerben kann und auf der anderen Seite wohl auf eine interne Ausschreibung verzichtet wurde, drängen sich folgende Nachfragen auf:

  1. Wann erfolgte die Umstrukturierung im Kreisverwaltungsreferat, mit der Folge, dass die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung jetzt eine eigene Hauptabteilung wurde? Wurde der Stadtrat hierüber informiert?
  2. Wie verhält sich diese externe Ausschreibung mit dem aufgrund der Haushaltslage der Stadt München verhängten Stellenbesetzungsstopp?
  3. Warum wurde nicht innerhalb der städtischen Verwaltung ausgeschrieben?
  4. Warum ist das Anforderungsprofil so niedrig? Die verlangten Kriterien nicht konkreter?
  5. Warum werden nicht sehr gute Kenntnisse in den Rechtsgebieten des Aufenthaltsrechts einschließlich des Einbürgerungsrechts und des Verwaltungsrechts, die mit praktischer Berufserfahrung belegt werden können, verlangt?
  6. Warum kann bereits eine nur 3-jährige, nicht beruflich einschlägige Tätigkeit ausreichend sein?
  7. Wurde der Personalrat bei der Stellenausschreibung miteinbezogen?
  8. Gibt es bereits Bewerber?
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