Anträge
12. November 2025

Aussetzung des Umbaus der Augustenstraße im Abschnitt zwischen Gabelsberger Straße und Heßstraße

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, den im Rahmen des geplanten Umbaus der Augustenstraße ab dem 9.März 2026 vorgesehene Bauabschnitt zwischen Gabelsberger Straße und Heßstraße bis auf Weiteres auszusetzen. Mit dem Bau sollte erst begonnen werden, wenn endgültig feststeht, ob München vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) den Zuschlag für die Austragung der Olympischen und Paralympische Sommerspiele für 2036, 2040 oder 2044 erhält und in diesem Zusammenhang der Bau der U9 tatsächlich umgesetzt wird.

Begründung

Die Münchner Bürgerinnen und Bürger haben sich am 26.Oktober 2025 im Rahmen eines Bürgerentscheids für eine Bewerbung der LHM um die Austragung der Olympischen und Paralympische Sommerspiele ausgesprochen. Im Zusammenhang damit ist nach aktuellem Stand auch mit einer beschleunigten Planung und möglichen Realisierung der neuen U-Bahn-Linie U9 zu rechnen (siehe Broschüre „Miteinander Großes schaffen“ – Landeshauptstadt München – Referat für Bildung und Sport), einschließlich einer offenen Baustelle der U-Bahn-Haltestelle Theresienstraße, wenn München den Zuschlag erhalten sollte.

Da der geplante U-Bahn-Bau dadurch direkte Auswirkungen auf den Straßenraum der Augustenstraße haben wird, erscheint es nicht sinnvoll, den Abschnitt zwischen Gabelsberger Straße und Heßstraße jetzt umzubauen. Ein vorzeitiger Baustart würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der Bereich im Zuge des U- Bahn- Bahnhofs erneut geöffnet-, abgerissen oder umgestaltet werden müsste.

Dies wäre unwirtschaftlich und würde bedeuten, dass Steuergelder unnötig vergeudet werden – für Maßnahmen, die kurz darauf wieder rückgängig gemacht- oder neu ausgeführt werden müssten. Gerade in Zeiten einer schweren Haushaltslage der LHM wäre dies leichtsinnig, bzw. unverantwortlich. Zudem entstünden zusätzliche Verkehrsbehinderungen und Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die durch eine abgestimmte Planung leicht vermeidbar wären.

Der Abschnitt sollte daher erst umgesetzt werden, wenn die Entscheidung über die Olympischen und Paralympische Sommerspiele und der daraus resultierende U-Bahn-Bau abschließend geklärt sind.

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