Bahnwärterhaus Geiselgasteigstraße 265
Der Oberbürgermeister weist die Stadtwerke München an, eine rechtliche Lösung für die Erschließung des Grundstücks an der Geiselgasteigstraße 265 (Bahnwärterhäuschen) zu finden, damit eine Baugenehmigung und damit Wiederbelebung und Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen kann.
Begründung:
Das denkmalgeschützte Bahnwärterhaus an der Geiselgasteigstr. 265 soll saniert und wiederbelebt werden. Eine Baugenehmigung kann Seitens der Landeshauptstadt München nur erfolgen, wenn eine Dienstbarkeitsbestellung zum Bahnwärterhaus Geiselgasteigstr. 265 von der Stadtwerke München GmbH (SWM) erteilt wird.
Das Grundstück der SWM mit der Flurnummer 110/1 in der Gemarkung Perlacher Forst wird derzeit als Tramwendeschleife genutzt. Dem Grundstückseigentümer des Anwesens in der Geiselgasteigstraße 265 wurde nur ein Gestattungsvertrag eingeräumt, welcher ihm den Zugang zu seinem Grundstück über das SWM-Grundstück ermöglicht. Dieser Gestattungsvertrag reicht für die Erteilung einer Baugenehmigung jedoch nicht aus.
Ein dinglich gesichertes Recht (Dienstbarkeitsbestellung) würde bei Umsetzung von Bauvorhaben der SWM an der Tramwendeschleife einschränken oder verhindern.
Es ist nun eine rechtliche Lösung zu finden, damit für das Grundstück der SWM mit der Flurnummer 110/1, eine Dienstbarkeitsbestellung erteilt werden kann, damit ebenfalls eine Baugenehmigung erfolgen kann und dort Wohnungen entstehen können und das denkmalgeschützten Bahnwärterhaus saniert werden kann.