Anträge
16. September 2024

Baugenehmigung umfasst Zweckentfremdungsgenehmigung

Die Baugenehmigung der Lokalbaukommission umfasst in Zukunft auch die Genehmigung auf Zweckentfremdung durch Abriss, wenn auf dem bereits bebauten Grundstück durch Abriss und Neubau mehr Wohnraum (Fläche und/ oder Wohneinheiten) entsteht. Die Lokalbaukommission unterrichtet das Sozialreferat.

Begründung

Abriss von Wohnraum ist eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung. Die Genehmigung wird allerdings grundsätzlich erteilt, wenn auf dem Baugrundstück mehr Wohnraum als bisher vorhanden entsteht. Der Verzicht auf ein Genehmigungsverfahren auf Zweckentfremdung ist ein Beitrag zum Abbau von Bürokratie. In diesem Falle überflüssiger Bürokratie, da die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen ist.

 

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