Anträge
16. September 2024

Baustelleneinrichtungen vereinfachen

Anträge auf Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum, gestellt von RSA 21 zertifizierten Unternehmen, gelten nach einer angemessenen Frist (je nach Komplexität zwei bis vier Wochen) sondernutzungsrechtlich als genehmigt, soweit das Mobilitätsreferat nicht widerspricht. Mit der so erfolgten Genehmigung trifft das Mobilitätsreferat die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Begründung

Die Genehmigungen von Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum durch das Mobilitätsreferat dauern 8 Wochen und länger. Das kostet die Bauherrenschaft Geld und verzögert Bauarbeiten.

Angelehnt an die Möglichkeit im Baugenehmigungsverfahren, als Bestandteil des Bauantrags ein Brandschutzgutachten einzureichen, das die Anhörung des Vorbeugenden Brandschutzes ersetzt, könnte auch in diesem Verfahren Bürokratie verringert werden. Als weiteres Beispiel sei die Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren genannt.

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