Anträge
11. September 2023

Beibehaltung des verringerten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie & Hotellerie

Der Oberbürgermeister wird gebeten, über den Bayerischen und Deutschen Städtetag mit einer Initiative an die Bundesregierung heranzutreten, den verringerten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie und der Hotellerie beizubehalten.

Begründung

Die Preise in der Gastronomie und Hotellerie haben sich durch Preissteigerungen bei Lebensmitteln sowie gestiegene Energie- und Personalkosten deutlich erhöht. Essen gehen ist daher für viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber für Familien ein teures Vergnügen, gehört aber auch zur sozialen Teilhabe. Umso wichtiger wäre daher die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken). Eine weitere Verlängerung stellt eine Entlastung der gesamten Gastronomiebranche sowie der Restaurantbesucher dar.

 

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