Anfragen
22. Juni 2022

Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens für die Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG prüfen

Durch die Ukrainekrise sind zahlreiche Kriegsflüchtlinge in der Landeshauptstadt München angekommen. Diese möchten i. d. R. unverzüglich ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, um sich ein selbstständiges Leben unabhängig von Sozialleistungen finanzieren zu können. Auch zahlreiche Betriebe, wie z.B. die Hotellerie und Gastronomie, freuen sich über jede helfende Hand. Die Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis, die für eine Arbeitserlaubnis obligatorisch ist, nimmt bisher in München jedoch 6-8 Wochen in Anspruch. Die Ausstellung des händischen Titels weitere 2 Monate. Um diesen Missstand so schnell wie möglich zu beseitigen, fragen wir:

  1. Wie ist die Auslastung im Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten, Ausländerangelegenheiten?
  2. Gibt es Wartelisten? Wenn ja, wie lang sind diese?
  3. Wie lange warten ukrainische Kriegsflüchtlinge vom Tag der Antragsstellung bis zur Ausstellung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach aktuellem Stand?
  4. Was sind die Gründe für die lange Bearbeitungszeit der Aufenthaltsgenehmigungen im Vergleich zu anderen Großstädten?
  5. Wurde zusätzliches Personal für die Bearbeitung der durch die Ukrainekrise gestiegenen Anträge eingestellt? Falls ja, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄs) waren dies?
  6. Wie viele zusätzliche VZÄs wären für eine schnellere Bearbeitung der Anträge erforderlich?
  7. Durch welche Maßnahmen und Forderungen des Stadtrats könnte die Bearbeitungszeit von Aufenthaltsgenehmigungen deutlich beschleunigt werden?
Teilen
nach oben