Anträge
3. Juli 2025

Beschlossene Konzerte auf dem Königsplatz ermöglichen

Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den abgelehnten Änderungsantrag der CSU-FW-Stadtratsfraktion zeitnah umzusetzen. Dies sollte möglich sein, da nun ein inhaltsgleicher Antrag der Mehrheitsfraktionen in Vorbereitung ist. Der Änderungsantrag lautet:

Aufgrund der Kurzfristigkeit und der damit verbundenen organisatorischen Schwierigkeiten bei der Bespielung eines ergänzenden Wochenendes, werden für das Jahr 2026 zwei der drei schon vergebenen Konzertwochenenden um einen dritten Tag (Freitag bis Sonntag) für einen zusätzlichen Veranstalter (Nachrückung nach bestehendem Ergebnis des Losverfahrens) erweitert. Aufgrund bestehender Planungen wird dies für das Konzertwochenende 21.-23.8.2026 umgesetzt. Der zweite zu ergänzende Konzerttag wird im Einvernehmen mit den weiteren Nachrückern an einem der beiden anderen Konzertwochenenden ergänzt.“

Begründung

Die mehrheitlich beschlossene Vorlage „Änderung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15422, führt faktisch dazu, dass im Jahr 2026 keine (zwei) ergänzenden Konzerte auf dem Königsplatz stattfinden können, obwohl dies so vorgesehen ist. Darauf hat die CSU bei der Vorbereitung und Einbringung des Änderungsantrags ausführlich hingewiesen.

Der beschlossene Vorschlag der Referentin sieht vor, dass der Königsplatz an einem zusätzlichen Wochenende im kommenden Jahr mit zwei Terminen bespielt werden darf, was organisatorisch aufgrund der Kürze der Zeit nahezu unmöglich ist:

  • Künstler, die für den Königsplatz und dessen Kapazität attraktiv sind, planen ihre Touren meist am Anfang des Vorjahres. Einer der wichtigen Gründe, warum das zukünftige Verfahren zur Vergabe des Platzes terminlich nach vorne gezogen wurde.
  • Der Königsplatz ist ein aufwändig zu bespielender Platz, der hohe Produktionskosten verursacht und damit wirtschaftlich nur von einer kleineren Anzahl von Künstlern bespielt werden kann.
  • Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf die bisherigen drei vergebenen Wochenenden mussten sich Veranstalter mit Künstler auf spezielle Termine bewerben.
  • Nicht alle Bewerber kamen zum Zuge, weshalb die Wahrscheinlichkeit der Bespielung am höchsten ist, wenn einerseits zwei der drei bestehenden Wochenenden um einen Tag erweitert werden und andererseits unterlegene Bewerber mit schon vorgesehenen Künstlern zum Zuge kommen (können).

Damit war klar, dass nur mit einer veränderten Vorgehensweise, wie von der CSU-FW-Stadtratsfraktion vorgeschlagen wurde, eine attraktive Bespielung im Jahr 2026 möglich sein wird und der Vorschlag der Referentin (Antragspunkt 2 der Vorlage) nicht umsetzbar ist bzw. in die Sackgasse führt.

Eine Abänderung der Vergabe für das Jahr 2026 wird wiederum nur durch einen Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses möglich sein (nächste Sitzung am 29. Juli 2025). Wir fordern daher dringend, spätestens (bis) zu diesem Termin Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Vergabe 2026 zu schaffen, um die zwei zusätzlich geschaffenen Termine nicht ungenutzt verfallen zu lassen.

Aus welchen Gründen sich die Mehrheitsfraktionen einer rechtssicheren Lösung durch Zustimmung zum Änderungsantrag der CSU-FW-Stadtratsfraktion verweigert haben, ist nicht logisch erklärbar.

Durch das (absehbare) inhaltliche Einschwenken auf unsere Linie (trotz formaler Ablehnung unseres Änderungsantrags) haben wir nun die Hoffnung, dass sich am Ende doch noch alles zum Guten wendet und München zwei zusätzliche Konzertabende im Jahr 2026 auf dem Königsplatz genießen kann – wenn auch mit einer bürokratischen Schleife mehr.

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