Brandschutz in der U-Bahn, wie geht’s weiter?
Seit Dezember 2020 gibt es in der Münchner U-Bahn den Betrieblich operativen Brandschutz (BoB), der für Sicherheit im Bereich Brandschutz im gesamten U-Bahnnetz zuständig ist. Dieser Dienst musste geschaffen werden, da die technische Aufsichtsbehörde Mängel im Bereich Brandschutz der U-Bahn entdeckte und den BoB zur Auflage machte, bis die Mängel abgestellt sind, z. B. durch Einbau von Löschanlagen in den U-Bahnzügen.
Nun wird aber der BoB überraschend nicht verlängert und somit abgeschafft
Wir fragen daher Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter:
- Sind alle Auflagen der technischen Aufsichtsbehörde umgesetzt worden? Wenn ja, welchen sind dies im Einzelnen? Wenn nein, welche wurden noch nicht umgesetzt?
- Wenn Auflagen nicht umgesetzt werden können bzw. konnten, welche Gründe liegen hierfür vor?
- Welcher Anteil der U-Bahnzüge wurden bereits mit Löschanlagen ausgestattet?
- Wann werden die restlichen Züge mit Löschanlagen ausgestattet?
- Wieviel Störungen lösen die Löschanlagen besonders im U-Bahnmodell C2 aus und welche dieser Störungen führen zu einer vorrübergehenden Außerbetriebnahme des Zuges?
- Können diese zusätzlichen Störungen durch Löschanlagen mit den vorhandenen Werkstattkapazitäten schnell behoben werden und wieviel Zeit wird hierfür benötigt?
- Können Ausfälle dieser Fahrzeuge durch genügend Ersatzzüge aufgefangen werden?
- Ist aus Sicht der SWM ein Weiterführen des Betrieblich operativen Brandschutz sinnvoll? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür?