Anträge
25. Januar 2024

Bürokratie abbauen durch Rückmeldung, Evaluation sowie zeitliche Befristung von Verwaltungsvorschriften in eigener Entscheidungshoheit

Der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung wird aufgefordert, die Referate anzuweisen,
nach der Neueinführung von Verwaltungsvorschriften in eigener Entscheidungshoheit binnen
eines Jahres Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der davon
betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzuholen und diese zu evaluieren, um die
Sinnhaftigkeit und Zielgenauigkeit der Vorschrift bewerten und ggf. nachsteuern zu können.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nützliche Hinweise, die zur Abschaffung oder
Vereinfachung überflüssiger oder mit sehr hohem Aufwand behafteter Vorschriften geben,
werden prämiert.
Darüber hinaus werden Verwaltungsvorschriften generell nur noch befristet eingeführt.

Begründung

Überbordende Bürokratie, zahlreiche zusätzliche Regeln und Anforderungen, die sich die
Verwaltung selbst auferlegt oder durch den Stadtrat auferlegt bekommt sind nicht immer nur
sinnvoll. Das stellt sich jedoch erst in der täglichen Anwendung heraus. Daher kann es sinnvoll
sein, einen kontinuierlichen Prozess der Rückmeldung und Evaluierung von
Verwaltungsvorschriften zu etablieren, um festzustellen, welche Vorschriften effektiv sind und
welche überarbeitet oder aufgehoben werden müssen. Zudem müssen
Verwaltungsvorschriften so gestaltet sein, dass sie flexibel genug sind, um auf sich ändernde
Umstände und Bedürfnisse reagieren zu können, ohne dass eine umfassende Überarbeitung
erforderlich ist. Befristete Verwaltungsvorschriften führen darüber hinaus automatisch zur
Evaluation, ob der weitere Gebrauch sinnvoll ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können für sehr gute Vorschläge prämiert werden.

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