Bundesfreiwilligendienst retten
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München eruiert mit den entsprechenden Akteuren Möglichkeiten, die Verträge für die Aufnahme und Verlängerung des Bundesfreiwilligendienstes trotz der Haushaltssperre für 2024 schließen zu können.
Begründung
Das Bundesministerium der Finanzen hat verfügt, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden dürfen. Infolgedessen darf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) derzeit Vereinbarungen mit Dienstbeginn im Jahr 2023 und Wirkung für das Jahr 2024 nicht genehmigen. Auch bereits erfasste, aber noch nicht genehmigte Vereinbarungen sowie Verlängerungsanträge, die die Haushaltsjahre 2024 und 2025 berühren, dürfen aktuell nicht genehmigt werden.
Sowohl die Organisationen als auch die Absolventinnen und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes benötigen eine Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Die Landeshauptstadt München profitiert von dieser wertvollen Arbeit und muss sich für das Fortbestehen einsetzen.