Anfragen
22. Oktober 2025

Bußgelder für das Wegwerfen von Müll – Nachfrage und Aktualisierung

Am 10.01.2024 hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München die Anfrage „Wie viele Bußgelder werden für das Ablagern und Wegwerfen von Müll verhängt?“ vom 06.11.2023 der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler beantwortet. In der Beantwortung wurde deutlich, dass in diesem Bereich nur vergleichsweise sehr selten Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt wurden.

Trotz der hervorragenden Arbeit der Münchner Straßenreinigung und des Abfallwirtschaftsbetriebs München, die von der CSU-FW-Fraktion hochgeschätzt wird, kommt es leider immer noch dazu, dass Sperrmüll, Hausmüll oder einfach normaler Abfall das Stadtbild Münchens verschandelt.

Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die letzte Anfrage inzwischen ca. zwei Jahre her ist, fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie haben sich die Zahlen der Verwarn- und Bußgelder wegen der Ablagerung oder dem Wegwerfen von Müll seitdem entwickelt? Bitte die Zahlen für das Jahr 2024 und, sofern vorhanden, für das Jahr 2025 analog zur damaligen Beantwortung ergänzen.
  2. In der letzten Antwort wurde ausgeführt, dass der Bußgeldrahmen im Kreislaufwirtschaftsgesetz sich von 5,– € bis max. 100.000,– € erstreckt; im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz von 5,– € bis max. 1000,– €. Vor diesem Hintergrund: Wie viele Bußgelder wurden jeweils in welcher Höhe verhängt? Sollte dies zu unverhältnismäßigem Rechercheaufwand führen, reicht eine Beantwortung in 100-€-Schritten aus.
  3. In der letzten Antwort war davon die Rede, dass das KVR den aktuellen „Bußgeldrahmen grundsätzlich [für] ausreichend [hält], um eine tat- und schuldangemessene Ahndung vorzunehmen. Bleibt das KVR bei dieser Einschätzung, auch wenn die Zahl der Verstöße nicht gesunken sein sollte?
Teilen
nach oben