CSU/FW-Fraktion und der Koalitionsvertrag im Bund, die „Zweite“: Entschlackung des Vergaberechts für sozialen Wohnungsbau nutzen
Die CSU/FW-Fraktion prüft den Koalitionsvertrag auf Bundesebene weiter nach Auswirkungen auf München. Zuletzt entstand basierend auf dem Koalitionsvertrag ein Antragspaket zum Verkehr. Jetzt will die Fraktion in Aussicht gestellte Erleichterungen im Vergaberecht insbesondere für den sozialen Wohnungsbau genutzt wissen.
Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ sieht diverse Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Dazu soll das Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrecht grundsätzlich überarbeitet (Koalitionsvertrag Randziffer 681 ff, S. 22) und auch das Vergaberecht vereinfacht werden (Koalitionsvertrag Randziffer 2058 ff, S. 64). Hier sieht die CSU/FW-Stadtratsfraktion eine Möglichkeit, gerade Projekte im sozialen Wohnungsbau zu beschleunigen und ihre Kosten zu reduzieren: Bei Ausschreibungen ganzheitlicher Lösungen (z. B. bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft, oder unter Beauftragung eines Generalübernehmers) sollen für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften Vereinfachungen bei der Losvergabe greifen. Einen entsprechenden Einsatz für solche Vereinfachungen fordert die Fraktion vom Oberbürgermeister.