Dauer der Einbürgerungsverfahren im KVR
„Normale“ Einbürgerungsverfahren dauern im Regelfall 18 Monaten, es sei denn, es lägen Gründe für eine beschleunigte Einbürgerung vor, wie Staatenlosigkeit (ausgenommen Reiseausweise) oder eine anstehende Verbeamtung.
Da es immer wieder zu hören ist, dass Einbürgerungen innerhalb kurzer Zeit erfolgt seien, ohne dass Gründe für eine beschleunigte Einbürgerung vorliegen, ist hier – auch angesichts der gegenwärtigen Korruptionsvorwürfe in der Ausländerbehörde – Transparenz erforderlich.
Es drängen sich daher im allgemeinen Interesse folgende Fragen auf:
- Wie viele Einbürgerungsverfahren werden pro Jahr beantragt?
- Wie viele Einbürgerungsverfahren werden innerhalb der 18 Monatsfrist abgeschlossen?
- Wie viele beschleunigte Verfahren gibt es?
- Innerhalb welcher Fristen werden diese beschleunigten Verfahren abgeschlossen?
- Gibt es Einbürgerungsverfahren, die, ohne besondere Gründe für ein beschleunigtes Verfahren darzustellen, innerhalb von 6 Monaten erfolgt sind?
- Wie viele Einbürgerungsverfahren wurden abgeschlossen und ermöglichen es den Antragstellern nun, an den Kommunalwahlen am 8. März 2026 teilzunehmen?
- Gibt es Antragsteller, die rechtzeitig Anträge gestellt haben, denen aber aufgrund verwaltungsinterner Überlastung eine Einbürgerung und damit ein Wahlrecht am 8. März 2026 nicht in Aussicht gestellt werden kann?