Anträge
17. Januar 2025

Die LHM hält sich bei Schulneubauten und im Bestand an die eigene Stellplatzsatzung

Bei Schulneubauten errichtet die Landeshauptstadt München ausreichend Stellplätze gemäß der eigenen Stellplatzsatzung. Bei Bestandsbauten wird, wo immer möglich, auch nachträglich die geforderte Anzahl an Stellplätzen errichtet oder aber, nach Möglichkeit, eine entsprechende Anzahl an Stellplätzen in unmittelbarer Nähe für die Lehrkräfte angemietet.

 

Begründung

Ein Mangel an Stellplätzen ist ein echter Nachteil für Lehrkräfte und die Landeshauptstadt München als Arbeitgeber. Gerade mit Blick auf Erreichbarkeit, Taktung und Zuverlässigkeit des ÖPNV und zu transportierendes Unterrichtsmaterial ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für Lehrkräfte zwingend geboten. Die städtische Stellplatzverordnung schreibt einen Lehrerparkplatz pro Klassenzimmer in den meisten Gebieten der Landeshauptstadt vor. In besonders dicht besiedelten Gebieten werden 50 % bzw. 75 % der Stellplätze gefordert.

 

 

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