Die Stadtverwaltung berichtet, wie sie sicherstellt, dass weiterer Schneefall während dieses Winters nicht erneut zu Chaos im öffentlichen Raum führt
Der heftige Schneefall Anfang Dezember hat dafür gesorgt, dass große Teile des öffentlichen Lebens in München für annähernd eine Woche lahmgelegt waren. Dieser Zustand darf sich nicht wiederholen. Die Stadtverwaltung wird deshalb gebeten zu berichten, wie sie sicherstellen will, dass weiterer Schneefall während dieses Winters nicht erneut zu Chaos im öffentlichen Raum führt. Dabei wird berichtet:
- Welche konkreten Konsequenzen die Landeshauptstadt München (LHM) aus dem Chaos im öffentlichen Raum nach dem extremen Schneefall am 01./02.12.2023 für den Rest des Winters 2023/2024 sowie die Winterdienstplanung zukünftiger Winter gezogen hat und ziehen wird.
- Welche Konsequenzen die LHM gegenüber den Auftragnehmern für Winterdienst in den Straßen außerhalb des Mittleren Rings (auch Nebenstraßen) zu ziehen gedenkt, sollten Vertragsleistungen am und nach dem 01./02.12.2023 nachweislich nicht erbracht worden sein.
- Wie zukünftig bei extremem Schneefall sichergestellt werden soll, dass der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schnellstmöglich wieder im größtmöglichen Umfang aufgenommen werden und von den Bürgerinnen und Bürgern auch gefahrlos genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere auch in Verbindung mit der erforderlichen Zugänglichkeit von Haltestellen durch die Nutzerinnen und Nutzer.
- Welche kurzfristigen Maßnahmen den möglichst schnellen und ungehinderten Betrieb des Straßenbahnnetzes noch in diesem Winter auch bei extremer Witterungslage sichern können.
- Wie zukünftig so schnell wie möglich sichergestellt werden kann, dass auch bei extremen Witterungslagen vor allem die Rettungsdienste bzw. Blaulichtorganisationen und auch der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ihren Auftrag möglichst umfänglich und gefahrminimiert durchführen können. Insbesondere die Versorgung durch Rettungsdienste muss auch bei starkem Schneefall überall in der Stadt gewährleistet sein.
- Ob inzwischen ein Krisenstab o.ä. für solche Extremwetterlagen eingerichtet wurde bzw. ob geplant ist, einen solchen einzurichten.
- Wie viele Räumfahrzeuge jeweils in den Nächten von Freitag, dem 01.12.2023 bis Montag, den 04.12.2023 im Stadtgebiet unterwegs waren.
- Wie sichergestellt werden kann, dass mobilitätseingeschränkte Personen bei solchen Extremwetterereignissen dennoch am öffentlichen Leben teilnehmen können und nicht durch vereiste Geh- und Fahrbahnen sowie unzugängliche Haltestellen des ÖPNV noch stärker beeinträchtigt werden.
Begründung
Während des außergewöhnlich heftigen Schneefalls am 01./02.12.2023 wurden die verantwortlichen Bereiche der Stadtverwaltung so nachhaltig überrascht, dass es, trotz Tauwetters, bis zum 10.12.2023 zum Teil nicht gelungen ist, viele Nebenstraßen außerhalb des Mittleren Rings so zu räumen, dass hier normaler Verkehr im öffentlichen Raum zum Beispiel auch für Rettungsfahrzeuge oder den AWM wieder möglich ist.
Zum Teil wurde von den in diesen Bereichen vertraglich gebundenen Auftragnehmern der Stadt seit dem 01.12.2023 bis zum 10.12.2023 entweder nur einmal in der Nacht vom 01. auf den 02.12.2023 oder gar nicht geräumt. Im Ergebnis fielen u.a. in diesen Bereichen in der vergangenen Woche sämtliche Müllentsorgungsfahrten der AWM ersatzlos aus und können auch nicht nachgeholt werden.
Innerhalb des Mittleren Rings, im direkten Zuständigkeitsbereich der städtischen Räumdienste wurde zwar zwischenzeitlich bis zum 07.12.23 wieder ein vernünftig benutzbarer Zustand des öffentlichen Raumes hergestellt, aber auch hier ist ein Zeitraum von bis zu fünf Tagen nach Ende des Heftigen Schneefalls zur Erreichung dieses Zustands nur sehr schwer nachvollziehbar.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass es im Winter jederzeit wieder zu solchen Witterungsbedingungen kommen kann.