Anträge
27. Juni 2023

DRINGLICHKEITSANTRAG für die Vollversammlung am 28.06.2023 Sofortige Aussetzung der nächsten Verbotsstufe des Dieselfahrverbots; Prüfung einer Rücknahme der ersten Stufe

Die Landeshauptstadt München (LHM) schließt eine Umsetzung der nächsten Verbotsstufe (Stufe 2) des Dieselfahrverbotes, die zum 01.10.2023 geplant war, mit sofortiger Wirkung aus. Darüber hinaus prüft die LHM, ob auch die bereits umgesetzte erste Stufe wieder aufgehoben werden kann, sobald dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), voraussichtlich im Spätsommer, genügend Daten zur Verfügung stehen, um eine valide Prognose für das gesamte Jahr 2023 zu erstellen.

Begründung

Angesichts stark sinkender NO2-Werte an den bisher am stärksten belasteten Messstellen in München, ist die Einführung von Stufe 2 des Dieselfahrverbotes keinesfalls mehr verhältnismäßig – sofern die Einführung des Dieselfahrverbotes es überhaupt je gewesen ist – und muss deshalb sofort gestoppt werden. Vor allem an der Landshuter Allee haben sich die Werte zwischenzeitlich erheblich verbessert, nämlich im ersten Quartal um 5 µg/m3 auf 44 µg/m3 und im laufenden Jahresmittel noch einmal auf 42 µg/m3 (Stand: 20.06.2023, Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/messwertarchiv/index.htm). Somit liegt die Belastung nur noch minimal über dem europaweit gültigen Grenzwert von 40 µg/m3. Damit setzt sich ein Trend zur Verbesserung der Luftqualität in München fort, der schon vor Einführung des Dieselfahrverbotes jedermann klar ersichtlich war.

Eine dringliche Behandlung in dieser Vollversammlung ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens müssen Münchens Dieselfahrer schnellstmöglich wissen, worauf sie sich in ihrem Mobilitätsverhalten nach den Sommerferien einstellen müssen. Ein klares, möglichst frühzeitiges Zeichen des Stadtrates ist hier deshalb zwingend notwendig. Zweitens wurde unser nahezu gleichlautender Antrag zur dringlichen Behandlung für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 20.06.2023 bedauerlicherweise nicht behandelt, obwohl er mit großem Vorlauf eingereicht wurde. Deshalb ist nun eine Befassung der Vollversammlung des Stadtrates notwendig geworden.

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