Anträge
19. September 2025

EINE Antragstellung für geförderten Wohnraum und München Modell

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Möglichkeit bereitzustellen, mit einer Antragstellung eine Bescheinigung für eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) und für das München Modell zu erhalten.

Begründung

Um eine Berechtigung für geförderten Wohnraum und für eine München Modell Wohnung zu erhalten, müssen zwei Anträge mit identischen Nachweisen beim Amt für Wohnen und Migration gestellt werden. Um für die Bürgerinnen und Bürger Bürokratie und Wartezeiten zu reduzieren, sowie der Verwaltung doppelte Prüfvorgänge zu ersparen, muss eine mögliche Vereinfachung im Antragsverfahren geprüft werden.

 

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