Anträge
8. Februar 2022

Einhaltung des Denkmalschutzes für das Anwesen Planegger Straße 20

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiterhin für die Belange des Denkmalschutzes, wie in den vergangenen Jahrzehnten konsequent erfolgt, für das Anwesen Planegger Straße 20 unabhängig von der zukünftigen Nutzung, einzusetzen und die Denkmalschutzauflagen durchzusetzen.

Begründung

Der Voreigentümer des Grundstückes hat über Jahrzehnte erfolglos versucht, auf seinem Grundstück ein Wohnungsbauvorhaben zu realisieren.

Von Seiten der Landeshauptstadt München wurde ihm dies vor allem wegen der Belange des Denkmalschutzes verwehrt.

Die konsequente Durchsetzung des Denkmalschutzes muss die Landeshauptstadt München weiterhin gewährleisten, dies unabhängig von der tatsächlich geplanten Nutzung.

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