Anträge
5. November 2025

Einheitliche Gestaltung von Amtszeiten der Beiräte

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Amtszeiten der Beiräte einheitlich zu gestalten und die aktuellen Satzungen ggf. anzupassen.

Begründung

Die Landeshauptstadt München hat sich der Förderung einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft verpflichtet, in der die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger angemessen vertreten werden. In diesem Kontext spielen die bestehenden Beiräte eine wesentliche Rolle, da sie verschiedene Bevölkerungsgruppen repräsentieren und deren Anliegen in die kommunale Entscheidungsfindung einbringen. Eine Analyse der gegenwärtigen Regelungen zeigt, dass die Amtszeiten dieser Beiräte zwischen drei bis sechs Jahre festgelegt sind.

Eine einheitliche Amtszeit für die Beiräte fördert die Gleichstellung aller Mitglieder, indem sie sicherstellt, dass alle Gruppen unter denselben Bedingungen arbeiten. Darüber hinaus führt die Vereinheitlichung der Amtszeiten zu einer erhöhten Effizienz und Kostenersparnis: Die Verwaltung kann effizienter arbeiten, da die Planung und Durchführung von Wahlen und Nachbesetzungen standardisiert werden.

Darüber hinaus fördert eine einheitliche Amtszeit den Aufbau und die Stärkung politischer Netzwerke. Beiratsmitglieder können über einen festgelegten Zeitraum hinweg zusammenarbeiten und wertvolle Beziehungen aufbauen, was die Effizienz und Effektivität ihrer Arbeit erhöht. Zudem bietet die Einführung einheitlicher Amtszeiten die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Beiräte regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den sich verändernden Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden.

In einem schwachen Haushalt ist die Effizienz der Verwaltung besonders wichtig. Eine einheitliche Amtszeit (z. B. fünf Jahre) ermöglicht es, die Planungs- und Durchführungskosten für Wahlen und Nachbesetzungen zu senken, was zu einer Einsparung von Ressourcen führt.

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