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25. September 2025

Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Vorprüfung von Anträgen in der Stadtverwaltung

In verschiedenen Branchen, wie z.B. bei Krankenkassen oder Unternehmen der Privatwirtschaft, werden heute schon Kundenanträge und Leistungsansprüche mithilfe von KI-Anwendungen innerhalb weniger Sekunden automatisiert vorgeprüft und teils sogar sofort ausgezahlt. Die eingesetzten Systeme arbeiten modular, lassen sich durch „Finetuning“ für spezielle Aufgaben anpassen und ermöglichen eine abschließende Entscheidung durch einen Sachbearbeiter (sog. „Human in the Loop“).

Z.B. könnten Wohngeldanträge und Bürgerdaten ohne größeren Aufwand rechtskonform auf einem europäischen Server gespeichert und nach entsprechendem „Finetuning“ mit einem modular zugeschalteten, auf unbekannte Daten generalisierenden KI-Modell bearbeitet werden.

Trotz des Bestehens eines eigenen KI-Kompetenzzentrums der Landeshauptstadt München gelingt es offenbar bislang nicht, eine vergleichbare Lösung für standardisierte Verwaltungsverfahren, wie beispielsweise bei Wohngeldanträgen, einzuführen, um Fachpersonal zu entlasten und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Aus welchen Gründen wird bislang keine KI-gestützte Vorprüfung von Bürgergeld- oder anderen standardisierten Anträgen in der Stadtverwaltung durchgeführt?
  2. Hat das KI-Kompetenzzentrum der LHM bereits entsprechende Projekte oder Pilotvorhaben in diesem Bereich initiiert oder schon umgesetzt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wurden Best-Practice-Beispiele aus der Privatwirtschaft, z. B. von Krankenkassen oder Dienstleistern, bereits systematisch ausgewertet und auf ihre Übertragbarkeit auf die kommunale Verwaltung geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Ist eine entsprechende Analyse und Zusammenarbeit mit Krankenkassen oder Dienstleistern geplant?
  4. Warum schaffen es Unternehmen und Krankenkassen, rechtssichere Systeme für vergleichbare Vorgängen zu implementieren, die LHM jedoch nicht? Wo „drückt der Schuh“?
  5. Inwiefern sieht die Stadtverwaltung rechtliche Hürden für den Einsatz von KI bei der Antragsbearbeitung und wie könnten diese ggf. überwunden werden?
  6. Welche Kosten und welcher Zeitaufwand wären zu erwarten, um eine KI-gestützte Vorprüfung mit abschließender menschlicher Entscheidung („Human in the Loop“) in ausgewählten Bereichen zu implementieren? Wie viele Kosten könnten nach einer entsprechenden Investition voraussichtlich gespart werden? Sind der OB und die Verwaltung gewillt, Investitionskosten trotz angespannter Haushaltslage ohne große bürokratische Verfahren einfach mal zu genehmigen, wenn das Einsparpotenzial voraussichtlich immens ist und die Mitarbeiter unverzüglich entlastet werden könnten?
  7. Wurde geprüft, ob ein Einsatz zunächst als Pilotprojekt, z. B. im Sozialreferat, mit enger Begleitung möglich wäre, um Effizienzgewinne und Qualitätsverbesserungen messbar zu machen?
  8. Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Einsatz solcher Systeme nicht ersetzt, sondern für komplexere Aufgaben eingesetzt werden, bei denen menschliches Ermessen erforderlich ist?
  9. Wie profitiert die LHM aus Erkenntnissen anderer Kommunen, die vergleichbare KI bereits erfolgreich im täglichen Einsatz haben? Welche Erkenntnisse können übernommen werden?
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