Anträge
9. Juli 2025

Einschränkungen gemeinsam abwägen

Die Stadtverwaltung wird gebeten, einmal grundsätzlich mit den Mitgliedern des Stadtrates, den betroffenen Akteuren der Münchner Innenstadt sowie Veranstaltern, die Grundlage für Einschränkungen aufgrund von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum zu erörtern.

Begründung

Wiederholt beklagen sich Akteure der Münchner Innenstadt über die ihrer Meinung nach zu weit gehenden Einschränkungen anlässlich großer Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Ein aktuelles Beispiel ist, dass aufgrund des CSDs die an die Veranstaltungsflächen angrenzende Freischankflächen vier Tage abgebbaut werden mussten.

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