Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
Die Landeshauptstadt München (LHM) leistet bei ihren Beschäftigten künftig einen Entgeltausgleich bei Leistungsminderung. Dazu wird eine örtliche Tarifvereinbarung geschlossen. Sollte eine dazu nötige Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband nicht möglich sein, wird eine bezirkliche Vereinbarung getroffen.
Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensjahr vollendet haben, dabei eine Mindestzahl an Jahren Tarifbeschäftigte der LHM sind, und die aufgrund gesundheitsbedingter Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben oder die bisherige Leistung in dieser zu erbringen und bei denen hierdurch eine Verdienstminderung eintritt/eingetreten ist, haben auf schriftlichen Antrag Anspruch auf einen Entgeltausgleich oder Anspruch auf eine andere Beschäftigung ohne Entgeltminderung.
Begründung
Im Bereich der LHM gibt es Dienststellen, Betriebe und Eigenbetriebe, bei denen die Tarifbeschäftigten zum Teil schwere körperliche Arbeit leisten. Dies gilt beispielsweise im Baureferat, bei der Münchner Stadtentwässerung, im Kommunalreferat oder auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb München. Viele dieser Personen erleiden ab einem höheren Lebensalter und/oder entsprechend langer Ausübung ihrer harten körperlichen Tätigkeit Leistungsminderungen. In der Regel wird diesen Personen ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen, zumeist verbunden mit Entgeltminderungen. Manchen müssen auch ganz aus städtischen Diensten ausscheiden.
In Industrietarifverträgen sind Regelungen zu finden, die helfen, solche Entgeltminderungen zu vermeiden beziehungsweise auszugleichen, beispielsweise in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Ein solcher Entgeltausgleich wäre gerecht und brächte den Betroffenen Respekt für die für die LHM geleistete Arbeit entgegen.