Anträge
2. Oktober 2025

Erlass der Pacht auf dem Oktoberfest für den 01.10.2025

Der Stadtrat möge beschließen, dass den Beschickern der Wiesn, die nicht am Modell der Umsatzpacht teilnehmen, ein Sechzehntel ihrer Pacht erlassen wird. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, welches das Oktoberfest als Betrieb gewerblicher Art organisiert und betreibt, wird entsprechend ermächtigt, diesen Erlass umzusetzen.

Begründung

Am Mittwoch, den 01.10.2025 konnte das Oktoberfest aufgrund einer Bombendrohung und der daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen nicht wie üblich um 10 Uhr, sondern erst um 17:30 Uhr geöffnet werden. Den Beschickern und Marktkaufleuten ist dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Betroffen sind v.a. jene, für die nicht das Modell der Umsatzpacht gilt. Eine Reduktion der Pachtzahlung um ein Sechzehntel ist daher umzusetzen.

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