Erneute Gewalt im Alten Botanischen Garten
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die in der Pressemitteilung vom 17.10.2024 genannten Maßnahmen für den Alten Botanischen Garten dem Kreisverwaltungsausschuss bereits im November zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Zuge dessen sind auch die Anträge „Kriminalstatistik 2023 – Politische Konsequenzen I – II“ vom 21.05.2024 beschlussmäßig zu behandeln.
Begründung
Am 17.10.2024 wurde in der Rathausumschau veröffentlicht, dass Innenminister Joachim Herrmann, Oberbürgermeister Dieter Reiter sowie Justizminister Georg Eisenreich ein weiteres Maßnahmenpaket für den Alten Botanischen Garten vereinbart haben, welches dem Stadtrat im Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die vorgeschlagenen Hauptmaßnahmen umfassen u.a. ein Messerverbot, ein Alkoholverbot sowie ein Verbot des Mitführens und Konsums von Cannabis im Alten Botanischen Garten.
Am 21.05.2024 stellte die CSU-FW-Stadtratsfraktion drei Anträge zu den politischen Konsequenzen des Polizeiberichts 2023 gestellt, in denen eine Erweiterung der Alkoholverbots-Verordnung sowie eine Ausweitung des Einsatzes des Kommunalen Außendienstes (KAD) gefordert wurde. Obwohl der Alte Botanische Garten ein Kriminalitäts-Hotspot ist, in dem es immer häufiger zu Gewaltdelikte kommt, wurden diese Anträge noch nicht im Stadtrat behandelt. Ein dringender Handlungsbedarf liegt jedoch vor, um die Sicherheit im Alten Botanischen Garten und der
Umgebung zu verbessern. Die zeitnahe Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet, weshalb eine Behandlung bereits im Kreisverwaltungsausschuss im November 2024 vorzusehen ist.