Errichtung von stationären Spielstandsanzeigen auf Bezirkssportanlagen
Das Referat für Bildung und Sport ermöglicht es den Sportvereinen in Abstimmung mit dem Zentralen Immobilienmanagement nicht nur mobile Spielstandsanzeigen zu nutzen, sondern stationäre Spielstandsanzeigen in eigener Verantwortung auf Bezirkssportanlagen zu errichten. Zudem soll die Bearbeitung für die Genehmigung solcher Anlagen deutlich verkürzt werden.
Begründung
Vereinen wird es auf Bezirkssportanlagen bisher nur gestattet bewegliche Spielstandsanzeigen zu nutzen, die vor und nach den jeweiligen Spielen wieder abgebaut und eingelagert werden müssen. Dies führt zu einem erheblichen Aufwand bei den Nutzern der Bezirkssportanlagen. Die Errichtung stationärer Spielstandsanzeigen durch die Vereine unter der Bedingung, dass diese das mit dem Zentralen Immobilienmanagement abstimmen und die Finanzierung selbst sicherstellen, wäre eine Möglichkeit, langfristig den Aufwand für die Ehrenamtlichen zu reduzieren. Zudem müssen die Bearbeitungszeiten verkürzt werden, da die Genehmigung für mobile Anzeigen derzeit fast ein Jahr dauert.