Anträge
26. Februar 2026

Errichtung von Toiletten in städtischen Schwimmbädern, die für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen geeignet sind

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird mit der für die städtischen Bäder zuständigen Stadtwerke München GmbH (SWM) aufgefordert, in einem Schwimmbad eine „Toilette für alle“ (Anmerkung: stehender Begriff der Stiftung Leben pur, die sich für Toiletten für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen einsetzt) als Pilotprojekt umzusetzen. Die Errichtung der Toilette solle aus Stiftungsmitteln der Stiftung Leben pur oder einer städtischen Stiftung finanziert werden. Nach Eröffnung solle über ein Jahr hinweg eine Evaluation durchgeführt werden. Sollte sich das Projekt bewähren, soll das Modell der „Toilette für alle“ in allen, bereits heute weitgehend barrierefreien Schwimmbädern der Landeshauptstadt umgesetzt werden.

Diese Sanitäranlagen sollen:

  1. barrierefrei zugänglich sein,
  2. Wickelmöglichkeiten für Babys und Kleinkinder enthalten,
  3. zusätzlich über eine höhenverstellbare, ausreichend große Pflege- und Liegefläche verfügen,
  4. genügend Platz für Rollstühle sowie mehrere Begleitpersonen bieten,
  5. mit geeigneten Hebe- bzw. Liftsystemen ausgestattet sein,
  6. die Wahrung der Intimsphäre durch einen geschlossenen, geschützten Raum gewährleisten.

Dabei ist sicherzustellen, dass diese Ausstattung ausdrücklich auch für Jugendliche und Erwachsene mit schweren und mehrfachen Behinderungen geeignet ist.

Begründung

Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind herkömmliche Behindertentoiletten in der Praxis häufig nicht ausreichend. Viele Betroffene sind auf umfassende Unterstützung angewiesen. Oft müssen sie von ihren Begleitpersonen unter erheblichem körperlichem Kraftaufwand aus dem Rollstuhl gehoben werden.

Fehlen geeignete Pflege- und Liegeflächen, bleibt häufig nur die Möglichkeit, die betroffene Person auf dem Toilettenboden zu versorgen. Dies stellt nicht nur ein erhebliches Hygieneproblem dar, sondern ist auch für alle Beteiligten körperlich äußerst belastend. Insbesondere für die Begleitpersonen bedeutet das Heben und Umlagern ohne geeignete Hilfsmittel eine enorme Beanspruchung des Rückens und ein hohes gesundheitliches Risiko.

Zudem berührt diese Situation unmittelbar die Menschenwürde der betroffenen Personen. Niemand sollte in einer öffentlichen Einrichtung gezwungen sein, auf dem Boden einer Toilette versorgt zu werden, um frische Inkontinenzeinlagen zu erhalten oder notwendige pflegerische Maßnahmen durchführen zu können.

Eine „Toilette für alle“ bedeutet daher weit mehr als eine Wickelmöglichkeit für Babys. Sie umfasst ausdrücklich auch eine geeignete Liege- und Pflegefläche für Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen. Nur so wird echte Teilhabe ermöglicht.

Städtische Schwimmbäder sind Orte der Freizeit, der Gesundheit und der sozialen Begegnung. Die gleichberechtigte Nutzung dieser Einrichtungen muss allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Ohne angemessene Sanitäranlagen ist ein Schwimmbadbesuch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen jedoch faktisch kaum oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich.

Die Einrichtung einer „Toilette für alle“ in städtischen Schwimmbädern ist daher ein notwendiger Schritt zu mehr Inklusion, Barrierefreiheit und zur Wahrung der Menschenwürde in der LHM.

Teilen
nach oben