Anträge
20. Januar 2026

Erweiterung der Meldepflicht

Die Landeshauptstadt München, vertreten durch den Oberbürgermeister, wird beauftragt, eine Initiative beim Deutschen Städtetag zu starten, das Bundesmeldegesetz (BMG) dahingehend zu erweitern, dass künftig auch Personen ohne festen Wohnsitz der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Maßgeblich soll dabei der Aufenthaltsort sein, an dem sich eine Person überwiegend aufhält.

Begründung

​Nach geltendem Recht besteht die Meldepflicht nur für Personen, die eine Wohnung beziehen oder wechseln. Menschen ohne festen Wohnsitz fallen damit aus dem Geltungsbereich der gesetzlichen Meldepflicht heraus. Dies führt zu einer rechtlichen und praktischen Grauzone, die weder sozialpolitisch noch ordnungspolitisch zufriedenstellend ist.

Zum einen erschwert der fehlende Meldestatus den Zugang zu wichtigen Leistungen – etwa im Gesundheits- oder Sozialwesen. Ohne Meldeadresse können behördliche Verfahren, Postzustellungen oder Leistungsanträge häufig nicht wirksam abgewickelt werden. Eine geregelte Meldung würde damit zur besseren administrativen Erreichbarkeit und zu einer inkludierenden Sozialpolitik beitragen. Für Personen mit dem Vermerk „ohne festen Wohnsitz“ im Ausweis könnten organisierte Postadressen (z. B. in Unterkünften, bei Sozialdiensten oder Jobcentern) verpflichtend vorgesehen werden, wie diese Optionen bereits heute in der Praxis – etwa über Obdachlosenunterkünfte oder Wohlfahrtsverbände – genutzt werden. Dadurch würde eine zuverlässige Postzustellung gesichert, Fristen eingehalten und der Zugang zu Leistungen erleichtert.

Zum anderen gibt es auch ordnungspolitische Aspekte, die für eine Erweiterung der Meldepflicht sprechen. Personen ohne festen Wohnsitz können sich derzeit faktisch anonym im Stadtgebiet aufhalten, was eine Überprüfung oder Zuordnung im Bedarfsfall – etwa bei Verstößen oder Ermittlungsverfahren – erheblich erschwert. Eine verbindliche Meldepflicht schafft hier Rechtsklarheit, Transparenz und Ordnung. Eine solche Regelung würde den Aufenthalt ohne feste Unterkunft nicht kriminalisieren, sondern rechtlich absichern – im Sinne eines fairen Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten.

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