Anfragen
17. Oktober 2022

Förderung von Elektromobilität in den Wohnanlagen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – ein Fremdwort?

Die Stadtratsfraktionen erhalten immer wieder Hinweise von Mietern der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften, GWG und GEWOFAG, dass diese bei der Errichtung von
individuellen E-Ladestationen durch Wallboxen keine bis wenig Unterstützung durch die
Wohnungsbaugesellschaften erfahren.
Die Abendzeitung berichtete am 17.10.2022 auch von einem Fall eines Mieters einer Wohnung
der GEWOFAG. Hierbei wurde nicht der pragmatische technische Weg zu Umsetzung gewählt,
sondern nur auf mehrfachen Druck hin ein überteuerter Vorschlag gemacht, der letztlich nicht
dazu führte, dass eine Wallbox installiert wurde.

Es muss aber auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften das Ziel sein, die EMobilität zu fördern. Die CSU mit Freien Wählern haben kein Verständnis mehr, dass der
Einbau von Wallboxen in den Tiefgaragen nach wie vor durch überbordende Bürokratie
erschwert und vor allem verteuert wird.

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Gibt es einen Überblick, in wieviel Wohnanlagen und Wohnungen eine Möglichkeit für
    das Laden von E-Fahrzeugen besteht?
  2. Wie viele Ladesäulen, getrennt nach GWG und GEWOFAG, werden von diesen
    unterhalten?
  3. Wie viele Wallboxen, getrennt nach GWG und GEWOFAG, wurden den jeweiligen
    Mietern genehmigt?
  4. Wie viele Anträge hierzu wurden, getrennt nach GWG und GEWOFAG, von versagt?
  5. Liegt bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Konzeption für die
    Förderung von individueller E-Mobilität, z.B. durch Wallboxen, vor?
  6. Falls nicht, wann ist mit einem Konzept zu rechnen?
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