Anträge
1. September 2023

Förderung von Rücksichtnahme im öffentlichen Raum 2: Weitere Verkehrsberuhigung auf der Kustermannfahrbahn am Viktualienmarkt zwischen dem Tal und der Prälat-Zistl-Straße

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Mobilitätsreferat entwickelt ein ineinandergreifendes Konzept, um nachstehende Vorgaben und Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung der Kustermannfahrbahn am Viktualienmarkt zwischen dem Tal und der Prälat-Zistl-Straße zu ermöglichen und setzt dieses in Verbindung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat um:

  • Verbesserung der baulichen beziehungsweise farblichen Kennzeichnungen in beiden Eingangsbereichen der Kustermannfahrbahn mit zusätzlicher eindeutiger Beschilderung;
  • alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürfen sich nur noch im Schritttempo fortbewegen;
  • Busse und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen, dürfen diesen weder gefährden noch behindern und sind, wenn nötig, zum Warten verpflichtet, bis Fußgänger den Weg freigeben;
  • deutlich sichtbarer Hinweis auf: „Keine durchgängige Fahrradstraße im Rahmen der Nord-Süd-Querung Altstadt“;
  • deutlich sichtbarer Hinweis darauf, dass die Verkehrsfläche nur von Fußgängern genutzt werden darf und andere Verkehrsteilnehmer nur ausnahmsweise zugelassen sind, was bedeutet, dass diese den Fußgängern gegenüber untergeordnet sind;
  • vermehrte Kontrollen des Bereichs durch die kommunale Verkehrsüberwachung und die örtliche Polizei zur Durchsetzung der Regelungen

Die anwohnenden Bürgerinnen und Bürger wie auch die angrenzenden Wirtschaftsbetriebe des Viktualienmarktes an der Kustermannfahrbahn werden im Vorfeld in die Entwicklung dieser optimierten Verkehrsberuhigung der Kustermannfahrbahn eingebunden. Der Stadtrat ist vor der Umsetzung des Konzeptes noch einmal zu befassen.

Begründung

Die oben genannten Maßnahmen sind im Wesentlichen bereits in der Vorlage 14-20 / V 07661 des RAW aus dem Jahr 2017 beschrieben und, entsprechend dem Referentenvorschlag, vom Stadtrat so auch beschlossen worden. Allerdings wurden die aufgeführten Maßnahmen von der Stadtverwaltung bislang nicht in der beschriebenen Form, dem aufgeführten Umfang und der notwendigen Konsequenz umgesetzt.

Derzeit verhalten sich insbesondere viele querende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer so, als wäre die Kustermannfahrbahn eine Fahrradstraße. Sie lassen sehr häufig die notwendige und vorgeschriebene Rücksichtnahme auf die Fußgängerinnen und Fußgänger in diesem Bereich vermissen und provozieren dadurch täglich eine Vielzahl von kritischen Verkehrssituationen vor Ort. Auch das zunehmende Fußgängeraufkommen in diesem Bereich trägt zu einer Zuspitzung der Situation bei. Wird an dieser Stelle nicht zeitnah entschieden reagiert und nachgebessert, sind Unfälle mit schweren Personenschäden vorprogrammiert und bald nicht mehr zu verhindern.

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