Anträge
18. Oktober 2022

Förderung von Rücksichtnahme im öffentlichen Raum: Größere Hinweisschilder in der Fußgängerzone: „Wann (und wie) dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer hier fahren?“

In Fußgängerzonen ist Radfahren grundsätzlich verboten. Mit dem Zusatzschild „Radfahrer
frei“ und einem weiteren Schild, welches die entsprechenden Zeiten festlegt, wird dieses
Verbot in München teilweise aufgehoben. Die genannten Hinweisschilder sind derzeit nur
sehr klein, unauffällig und schwer sichtbar, was sich auch auf ihre verkehrliche Wirksamkeit
negativ auswirkt.

Die Stadtverwaltung wird deshalb beauftragt:

  • deutlich größere und sichtbarere Hinweisschilder aufzustellen,
  • die Einhaltung der erlaubten Zeiten zur defensiven Nutzung von Fußgängerzonen
    weitaus häufiger als bislang zu kontrollieren,
  • den Schutz des Fußverkehrs als schwächstes Glied im öffentlichen Raum zu erhöhen
    und diesen auch wirksam zu schützen.

Begründung
In Münchner Fußgängerzonen ist das Radfahren mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ in
Schrittgeschwindigkeit und zu den festgelegten Zeiten erlaubt. Dies impliziert auch, dass dort
dennoch weiterhin der Fußverkehr Vorrang hat. Damit können Radfahrerinnen und -fahrer zu
Zeiten Fußgängerzonen fahrend durchqueren, wenn diese schon oder noch weitestgehend
unbelebt sind und nur von wenig Fußverkehr genutzt werden. Radfahrerinnen und -fahrer
müssen dabei aber nach wie vor besondere Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen. Besonders
am Marienplatz, in der Theatinerstraße oder auch in der Residenzstraße zwischen Schrammerund Perusastraße werden sowohl die erlaubten Zeiten als auch die Rücksichtnahme auf den
Fußverkehr von erstaunlich vielen Fahrradfahrerinnen und -fahrern regelmäßig missachtet,
was die Unfallgefahr für den Fußgängerverkehr deutlich erhöht. Um hier mehr Sicherheit
sowohl für den Fußgängerverkehr als auch für den erlaubten Fahrverkehr zu schaffen und die
individuelle Rücksichtnahme entsprechend zu fördern, sind größere Hinweisschilder ebenso
notwendig, wie deutlich häufigere Kontrollen mit entsprechenden Konsequenzen bei
Missachtung.

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