Anträge
5. Februar 2026

Förderung von Wohnungseigentumsbildung

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen der Fortschreibung des Programms „Wohnen in München“ Maßnahmen zur Wohnungseigentumsbildung mit aufzunehmen. Auch Modelle von Bauherrengemeinschaften sind neu aufzulegen. Diese sind bei der Vergabe von städtischen Grundstücken zu beachten.

Begründung

In den Wohnbauprogrammen München VI und VII sind Förderungen zur Bildung von Wohnungseigentum entfallen, diese sind wieder zu reaktivieren. Dabei sind auch Bauherrengemeinschaften zu fördern. Nicht nur genossenschaftlicher Wohnungsbau, sondern auch der eigentumsbildende Wohnungsbau wird wieder gefördert.
Eigentumsbildung ist nach wie vor eine der sichersten Absicherungen im Alter.

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