Anfragen
30. Juli 2024

Fragen zum missglückten Start der Fußgängerzone auf der Weißenburger Straße

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Mobilitätsreferats (vgl. Rathaus Umschau 131/2024, Rathaus Umschau 143 / 2024 bzw. https://muenchenunterwegs.de/angebote/weissenburgerstrasse, Stand 21. Juli 2024, inzwischen geändert) konnte die beabsichtigte Fußgängerzone zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz nicht am 29. Juli 2024 feierlich eröffnet werden; vielmehr musste der Beginn des Testversuchs auf 10. August 2024 verschoben werden. Grund ist offenbar, dass durch die Stadtverwaltung nicht beachtet wurde, dass die als Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Fußgängerzone benötigte Allgemeinverfügung bzw. Teileinziehung erst am 09.08.2024 bekannt gemacht werden soll und am 10.08.2024 in Kraft treten soll. Es entsteht wieder einmal der Eindruck, dass der Stadtverwaltung bei der Durchsetzung politisch gewollter Lieblingsprojekte die geltende Rechtslage nicht ganz so wichtig ist.

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. War dem Mobilitätsreferat und dem Baureferat der Inhalt der am 24.07.2024 vom Bezirksausschuss 5 beschlossenen Teileinziehung (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13989) sowie der darin dargestellten Allgemeinverfügung, insbesondere die Termine für Bekanntmachung und Inkrafttreten, bekannt?
  2. Warum haben die Referate– wie mehrfach öffentlich angekündigt – dennoch geplant, die Fußgängerzone ohne Rechtsgrundlage bereits am 29.07.2024 in Anwesenheit des Zweiten Bürgermeisters und der Stellvertreterin des Mobilitätsreferenten zu eröffnen?
  3. Ist es richtig, dass die zum 29.07.2024 durchgeführten Umsetzungsmaßnahmen (Entfernung der Straßenmarkierung, Beschilderung Einfahrtsverbot und Fußgängerzone, Außerbetriebnahme der Parkscheinautomaten, Aufstellen von Blumenkübeln und Hochbeeten auf Stellplätzen und Fahrbahnen, etc.) zu diesem Zeitpunkt aufgrund fehlender Rechtsgrundlage rechtswidrig waren?
  4. Werden bzw. wurden die bereits getroffenen Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 10.08.2024 vollständig wieder zurückgenommen? Wenn nein, auf welcher Grundlage bestehen bzw. bestanden diese fort?
  5. Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass sich die Stadtverwaltung an eigene Verfügungen und Anordnungen hält?
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