Anfragen
19. August 2025

Fragen zum Surfen am Eisbach

Die Stadtratsfraktion CSU mit FREIE WÄHLER begrüßt es, dass nach dem tragischen Unfall die Eisbachwelle im Juni wieder für das Surfen freigegeben werden konnte. Mit Blick auf die Allgemeinverfügung und die Erfahrungen der Surfcommunity ergeben sich aber noch Fragen zur konkreten Ausgestaltung.

Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Warum wird die Surfzeit auf 05:30 bis 22:00 Uhr beschränkt? Wie genau ist dies durch das Landesstraf- und Verordnungsgesetz begründet?
  2. Warum genau wird das Surfen unter 14 Jahren generell untersagt? Warum wird hier nicht auf die elterliche Verantwortung vertraut?
  3. Warum genau wird das Surfen unter 16 Jahren nur mit einer zusätzlichen, zweiten, Aufsichtsperson gestattet?
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