Freigabe Fußweg für Radfahrer im Hirschgarten wirft Fragen auf
Das Baureferat der Landeshauptstadt München (LHM) hat dem Antrag mit der Nummer
20-26 / B 03892 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 9 Neuhausen-Nymphenburg
zugestimmt, einen Fußweg im Hirschgarten zukünftig mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
auch für Radfahrerinnen und Radfahrer freizugeben. Der nun freigegebene Weg führt auch
zwischen Wiesen hindurch, die regelmäßig von spielenden Kindern und Menschen mit Hunden
genutzt und vor allem gequert werden sowie an einem stark frequentierten Basketballplatz
vorbei. In der Begründung heißt es, dass „der gegenständliche Fußweg […] nach unserer
Beobachtung bereits rege von Radfahrenden genutzt [wird]. Das Mobilitätsreferat teilt auf
Nachfrage mit, eine Legalisierung zur begrüßen“. Sowohl aus der Sachlage selbst sowie aus der
Begründung ergeben sich einige Fragen.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Ist dem Baureferat bei der Freigabe des Fußwegs die hohe Gefahr für alle Beteiligten
durch querende Fußgängerinnen und Fußgänger, spielende Kinder und Hunde
ausreichend bewusst gewesen? - Wie kann sichergestellt werden, dass es hier in Zukunft nicht vermehrt zu Unfällen
kommt? - Die Freigabe erfolgt aufgrund des Zusatzzeichens „Radfahrer frei“, d.h. Radfahrer
müssen auf Fußgängerinnen und Fußgänger zwingend Rücksicht nehmen. Wie will das
Baureferat garantieren, dass diese Rücksichtnahme auf die schwächeren
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer immer gegeben ist? - Welches Rechtsverständnis liegt der Begründung zu Grunde? Wie kann eine zuvor
zweifellos missbräuchliche Benutzung des Fußweges durch Radfahrerinnen und
Radfahrer im Weiteren als Begründung einer legalen Nutzung führen? Würde dieses
Prinzip auch anderswo angewendet werden, beispielsweise wenn Autos zwar
missbräuchlich, aber rege durch eine Fußgängerzone fahren würden?