Gehwegparken wo immer notwendig und zulässig anordnen
Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, das Gehwegparken wo immer im Stadtgebiet notwendig und zulässig anzuordnen. Vorrangig soll dies in den Gebieten mit hohem Parkdruck oder akuter Beschwerdelage seitens der Bevölkerung geschehen.
Begründung
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht für die Kommunen die Möglichkeit vor, das Gehwegparken unter gewissen Voraussetzungen, die in München häufig gegeben sein dürften, anzuordnen. Um den Parkdruck in den Stadtbezirken zu mildern und bereits bestehende Konflikte zu entschärfen, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.